Troisdorf

Die Stadt Troisdorf verfügt über neun Friedhöfe, wobei der Waldfriedhof der größte Friedhof der Stadt ist. Bei den anderen Friedhöfen handelt es sich um Stadtteilfriedhöfe, einen ortsbezogenen Bestattungszwang gibt es nicht.

Grundsätzlich bietet die Stadt Troisdorf die Möglichkeiten der Sarg- sowie der Urnenbestattung als Reihen- sowie als Wahlgrab an. Hierzu gibt es pflegende als auch pflegefreie Varianten, Tiefgräber, muslimische Gräber, Kindergräber, ein Sternekinderfeld, Baumbestattungen, Urnenkammern und ein Aschestreufeld.
Welche Bestattungsart auf welchem Friedhof zur Verfügung steht, entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Friedhöfen.

Die Ruhefrist für Särge beträgt 25 Jahre, die Nutzungszeit eines Wahlgrabes ist 5 Jahre länger. Die Ruhefrist für Urnen beträgt 20 Jahre. Die pflegefreie Variante des Urnenreihengrabes wird auch als Doppelgrab für Paare angeboten. Hierbei endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Ruhefrist der zweiten Bestattung.

Bestattet werden kann jeder, der Einwohner der Stadt Troisdorf war oder gewesen ist. Eine Bestattung ortsfremder Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

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