Bestattungsarten

Von Erdbestattung bis Seebestattung

Nicht jede Bestattungsart ist für alle geeignet. Jede Form hat ihre positiven Seiten, aber auch Grenzen. So ist ein Begräbniswald ist schön in seiner Natürlichkeit, aber man kann keine Blumen pflanzen oder eine Kerze zu Allerheiligen anzünden. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über alle Bestattungsformen.

Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Übersicht der Bestattungsarten

Erdbestattung

Die traditionellste Bestattungsform. Hierbei wird der Verstorbene in einem Sarg in der Erde bestattet.

Die häufigsten Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihengrab. Beim Wahlgrab gibt es die Möglichkeit, mehrere Gräber nebeneinander zu erwerben (Doppel- oder Familiengrab) und die Gräber nach Ablauf der Nutzungsdauer durch Nachkauf in der Familie zu behalten. Reihengräber sind für eine Bestattung mit festem Ablaufdatum gedacht. Ein Nachkauf ist nicht vorgesehen. Als Sonderform bieten einige Kommunen eine pflegefreie Variante an. Hierbei wird das Grab durch die jeweilige Kommune meist durch Mähen gepflegt.

Eine Erdbestattung außerhalb eines Friedhofs ist in Deutschland nicht vorgesehen.

Eine weitere Sonderform stellt die Erdbestattung in einem Begräbniswald dar. Der nächste hierfür zugelassene Wald befindet sich allerdings in der Nähe von Venlo.

Feuerbestattung

Auch bei der Feuerbestattung ist ein Sarg notwendig. Dieser wird mit dem Verstorbenen in einem Krematorium eingeäschert. Nach der Einäscherung werden die verbleibenden Knochen zur so genannten Totenasche gemahlen. Diese wird in eine Aschenkapsel gefüllt und verschlossen. Der Asche wird eine Identifikation in Form eines Schamottsteins beigefügt.

Auf der Aschekapsel steht der Name des Verstorbenen, Geburts- und Todes- sowie Einäscherungsdatum, die Einäscherungsnummer und der Names des Krematoriums. Die Aschekapsel ist grundsätzlich bestattungsfähig. Üblicherweise wird sie jedoch in eine so genannte Schmuckurne eingestellt, welche dem Verstorbenen oder den eigenen Vorstellungen entspricht.

Die Feuerbestattung ist die Voraussetzung für alle Bestattungsformen außer der Erdbestattung. Traditionell kann die Urne auf einem Friedhof in einem Wahlgrab oder einem Reihengrab beigesetzt werden. Beim Wahlgrab gibt es die Möglichkeit, mehrere Gräber nebeneinander zu erwerben (Doppel- oder Familiengrab) und die Gräber nach Ablauf der Nutzungsdauer durch Nachkauf in der Familie zu behalten. Reihengräber sind für eine Bestattung mit festem Ablaufdatum gedacht. Ein Nachkauf ist nicht vorgesehen. Als Sonderform bieten einige Kommunen eine pflegefreie Variante an. Hierbei wird das Grab durch die jeweilige Kommune meist durch Mähen gepflegt. Darüber hinaus kann die Urne in ein Kolumbarium eingestellt werden.

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Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich ein Video anschauen.

Tiefgrab

Das klassische Ehe- oder Familiengrab beinhaltet zwei oder mehrere Grabstellen nebeneinander.

Sofern die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Grundwasserspiegel oder Bodenbeschaffenheit) es zulassen, kann eine Kommune aber auch die Bestattung in einem Tiefgrab anbieten.

Hierbei wird der zuerst Verstorbene in einer Tiefe von ca. 3 m bestattet, die zweite Beisetzung erfolgt dann auf der selben Stelle in normaler Grablage, also übereinander. Die Särge sind durch eine Erdschicht getrennt.

Der Vorteil liegt in den geringeren Grabkosten. Zwar muss zumeist für die erste Beisetzung eine höhere Gebühr für die Grabbereitung entrichtet werden, dafür muss aber nur eine Grabstelle angekauft und später verlängert werden. Aufgrund der geringeren Fläche eines Einzelgrabes gegenüber eines Doppelgrabes ist auch die Gestaltung und Pflege des Grabes auf die Dauer günstiger.

Islamisch oder jüdisch- Besondere Friedhöfe

Andere Kulturen, andere Bestattungen. 

Einige Gemeinden bieten z.B. muslimische Abteile an. Gemäß den religiösen Bestimmungen sind diese nach Mekka ausgerichtet. Des Weiteren handelt es sich in der Regel um Wahlgräber, die noch nie belegt wurden und durch Nachkauf in der Familie verbleiben. In manchen Kommunen ist die Bestattung ohne Sarg möglich.

Zudem gibt es in einigen Kommunen auch jüdische Friedhöfe. Zumeist handelt es sich um wieder hergestellte Gräber zum Gedenken, aber auch noch aktive Friedhöfe werden angeboten, zumeist in größeren jüdischen Gemeinden.

Kindergräber

Leider versterben auch Kinder. Von den Kommunen werden daher auch Kindergräber zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen handelt es sich um Reihengräber für eine Erdbestattung. Reihengräber haben ein festes Ablaufdatum. Einige Kommunen bieten am Ende der Ruhefrist die Umwandlung in ein Wahlgrab an. Hierbei kann das Grab solange in der Familie verbleiben wie die Gebühren der Stadt beglichen werden.

Für Feuerbestattungen gibt es für Kinder normalerweise keine extra Gräber. Die Urnen werden in den normalen Urnengräbern beigesetzt. Soll die Urne aber auch auf dem Kinderfeld beigesetzt werden, so kann dies in Absprache mit den Kommunen möglich sein.

Bei Früh- oder Totgeburten ist das Gewicht entscheidend. Der Gesetzgeber hat hier eine Grenze von 500 g festgelegt. Unterhalb dieser Grenze können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind in einem eigenen Grab bestatten wollen oder ob die Bestattung durch das Krankenhaus in einem Sammelgrab erfolgen soll. Ab 500 g sind die Eltern grundsätzlich zur Bestattung verpflichtet. Hierfür werden von einigen Kommunen auch sogenannte Sternenfelder angeboten. Auch der Friedwald bietet solch eine Möglichkeit an. Manche Friedhofsträger berechnen hierfür nur die Bestattung an sich, aber keine Grabgebühren.

Tree of life

Dem Konzept von Tree of life liegt die Idee zugrunde, den Angehörigen eine legale Möglichkeit zu bieten, die Totenasche an einem frei gewählten Ort, z.B. das Pflanzen des Baumes im eigenen Garten, beizusetzen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der gewählte Ort Eigentum ist oder eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers vorliegt.

Hierzu wird zunächst eine Einäscherung durchgeführt. Anschließend geht die Urne in die Niederlande. Hier wird unter notarieller Aufsicht in einer speziellen Baumschule die Totenasche mit einem Wachstumssubstrat und Anzuchterde vermischt. In dieses Gemisch wird ein Setzling eines Baumes eingepflanzt. Dieser wächst 6 bis 9 Monate. Dabei nimmt der Baum die Asche mit seinen Wurzeln auf. Die Asche wird somit Teil des neuen Lebens. Nachdem der Baum kräftig genug ist, wird er zum Einpflanzort transportiert. Hier wird der Baum dann eingepflanzt. Auf fremden Grundstücken ist eine Genehmigung des Grundstückseigners notwendig. Diese Form der Beisetzung ist in den Niederlanden legal und wird dementsprechend bescheinigt. Daher ist dies auch nach deutschem Recht legal.

Sie wünschen weitere Informationen? Gerne. Wir sind der Exclusivpartner für den Rhein-Sieg-Kreis. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen gerne alle Informationen. 

Wir haben zu diesem Thema eine eigene Seite geschaffen. Diese finden Sie unter www.tree-of-life-rhein-sieg.de.

Zudem haben wir unten Flyer sowie ein Video verlinkt oder Sie schauen auf die Homepage der Tree of life GmbH.

Begräbnisgärten

In unserer heutigen Zeit ist es wohl eher die Regel als die Ausnahme, dass die Familien nicht mehr räumlich zusammenleben. Die Kinder sind dem Beruf oder der Liebe gefolgt und wohnen jetzt weit weg.
Da stellt sich die Frage, wer dass Grab pflegen soll. Natürlich gibt es sogenannte pflegefreie Gräber. Hierbei wird eine ebenerdige Platte eingelassen, ansonsten sind diese Gräber schmucklos auf der Wiese.

Wem dass nicht gefällt, dem stehen Begräbnisgärten zur Verfügung. In immer mehr Städten wird diese Grabform mittlerweile angeboten (siehe auch Unsere Friedhöfe). Hierbei handelt es sich um einen Bereich auf dem Friedhof, welcher meist in Kooperation mit ortsansässigen Firmen liebevoll gestaltet wurde. Um eine jahreszeitliche Bepflanzung, die Grabanlage oder einen Stein brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von den einzelnen Gewerken im Rahmen des Gesamtkonzeptes übernommen.

So ist das Grab immer ansprechend bepflanzt und gepflegt ohne dass Sie hier Hand anlegen müssen. Dazu wird mit dem Betreiber des Gartens ein Vertrag geschlossen und die Pflege in der Regel für die gesamte Laufzeit im Voraus bezahlt.

Begräbniswald

Auch der Beisetzung in einem Begräbniswald geht eine Einäscherung voraus. Anschließend wird die Totenasche den Bestimmungen des betreffenden Waldgebietes gemäß in einer biologisch abbaubaren Urne oder direkt ohne Aschenkapsel im Waldboden, meißt im Wurzelbereich eines Baumes, beigesetzt.

Eine Pflege des Grabes ist nicht vorgesehen. So dürfen in den Wäldern keine Blumen oder Kerzen abgestellt werden. Das Aussehen der Grabstätte ändert sich jahreszeitlich bedingt. An den Bäumen kann eine Namensnennung mittels Plakette erfolgen.

Der wohl bekannteste Begräbniswald ist die FriedWald GmbH. Es gibt aber weitere Anbieter wie z.B. den RuheForst oder die Oase der Ewigkeit.

Mittlerweile bieten auch einzelne Kommunen die Bestattung am Baum auf dem Friedhof an. Hierfür stehen entweder bereits bestehende Flächen zur Verfügung mit dementsprechendem Baumbestand oder es werden neue Flächen angelegt. Hier werden neue Bäume gepflanzt, das Werden und Vergehen wird dadurch besonders deutlich.

Neben den unten verlinkten Flyern stehen wir Ihnen für  weitere Informationen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Auch auf den Internetseiten der FriedWald GmbH, der RuheForst GmbH oder der Oase der Ewigkeit GmbH können Sie sich informieren.

Sie wünschen eine Naturbestattung, die Einschränkungen eines Begräbniswaldes möchten Sie aber nicht? Schauen Sie sich Tree of life an. Hierzu haben wir neben unserer Unterseite Tree of life auch eine eigene Internetseite geschaffen. Diese finden Sie unter www.tree-of-life-rhein-sieg.de.

Kolumbarium

Hierbei handelt es sich um eine Urnenwand mit einzelnen Fächern. Üblicherweise steht diese Wand oberirdisch, kann jedoch auch einen Raum begrenzen. Die Urne(n) werden also nicht der Erde übergeben, sondern werden in die Fächer eingestellt. Die Fächer werden mit einer Platte verschlossen auf der üblicherweise der Name des/der Verstorbenen steht.

Die Länge der Nutzungsdauer und wie die Urne anschließend weiter bestattet wird, regeln die Kommunen sehr unterschiedlich.

Grabkammern und Hüllensysteme

Jede Kommune muss dafür Sorge tragen, dass die sterblichen Überreste innerhalb der gesetzten Ruhefrist vergehen. Die Länge der Ruhefrist richtet sich daher maßgeblich nach der Bodenbeschaffenheit. So kann die Ruhefrist innerhalb der Kommune von Friedhof zu Friedhof und sogar innerhalb eines Friedhofes unterschiedlich sein.

Manche Böden lassen eine wirtschaftlichen und zeitlich sinnvolle Nutzung nicht zu, da zu wenig Sauerstoff vorhanden ist. Es kann auch sein, dass die Festigkeit des Bodens nicht gegeben ist, er z.B. zu sandig ist.

Um diese Probleme zu lösen kommen spezielle Bestattungssysteme zum Einsatz. Entweder werden Grabkammern verwendet oder spezielle Hüllensysteme. Bei den Grabkammern handelt es sich um eine in den Boden gelassene feste Kammer, beim Hüllensystem um eine Kunststoffhülle.

Beiden gemein ist, dass sich genügend Luft und damit Sauerstoff in dem Grab befindet, um dass Vergehen zu gewährleisten.

Zuweilen werden diese Systeme auch genutzt um die Ruhefrist generell zu verkürzen. Dadurch sinken zwar die Kosten für das Grab, aber die Grabbereitung ist in der Regel teurer, da aufwendiger.

Seebestattung

Der Seebestattung geht eine Feuerbestattung voraus. In Deutschland wird die Totenasche in einer Seeurne entweder in der Nord- oder Ostsee beigesetzt.

Die Beisetzung kann mit oder ohne Angehörige erfolgen. Über die Beisetzung wird eine Bescheinigung in Form eines Logbucheintrages ausgestellt. Üblicherweise wird dieser zusammen mit einer Seekarte, auf der der Bestattungsort eingezeichnet ist, den Angehörigen ausgehändigt. Eine Beisetzung in einem See oder Fluß ist nicht statthaft.

Wird eine Beisetzung in einem anderen Meer oder in einem See oder Fluß gewünscht, so ist dies nur im Ausland möglich. Viele Länder stellen keine Bescheinigung für eine solche Bestattung aus. In diesem Fall wird eine eidestattliche Erklärung der Angehörigen gefordert.

Für genauere Informationen, welche Vorschriften in welchen Ländern gelten oder welche Möglichkeiten der Seebestattung zur Verfügung stehen, rufen Sie uns bitte an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Luft- und Flußbestattung, Ascheverstreuung

Während die Ascheverstreung auf einem Friedhof (hierzu zählen auch die Bestattungswälder) von diversen Kommunen zugelassen und angeboten wird, ist die Luft- sowie die Flußbestattung in Deutschland nicht zulässig.

Bei der Ascheverstreuung wird die Totenasche ohne Gefäß direkt dem Erdreich übergeben und mit Erde oder Grasnarbe zugedeckt. Manche Kommunen verlangen für eine solche Bestattungsform eine handschriftlich verfasste Willenserklärung des Verstorbenen.

Der Ablauf einer Flußbestattung ist im Grunde mit dem der Seebestattung vergleichbar. Hier bieten sich die Niederlande oder die Schweiz an, aber auch Ungarn ist möglich.

Bei der Luftbestattung wird die Asche dem Wind übergeben. Hierzu wird die Urne mittels Heißluftballon, Hubschrauber oder Flugzeug in den Himmel gebracht, dort geöffnet und die Asche verstreut.

Alle Arten können sowohl im Beisein von Angehörigen als auch anonym erfolgen.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Zusätzlich haben wir Ihnen unten eine Auswahl an Flyern verlinkt. Darüber hinaus bieten auch diese Internetseiten grundsätzliche Informationen:

Flussbestattung Luftbestattung

Mausoleum, Grabeskirche

Früher war es vollkommen üblich, dass Verstorbene in einem Mausoleum oder im Inneren einer Kirche bestattet wurden. Auch heute noch finden sich in alten Grabanlagen oder Kirchen Zeugnisse dieser Bestattungskultur.

Erst im Laufe der sogenannten Moderne wurden die Toten auf dem Friedhof beigesetzt. Ursprünglich vor den Städten und Gemeinden gelegen, wuchsen diese quasi um die Friedhöfe herum.

Die Tradition der Bestattung in einer Kirche oder einem Mausoleum wird nun langsam wieder aufgenommen und bereichert die Möglichkeiten.

In unserer Nähe befinden sich zwei Angebote. Das Mausoleum von Carstanjen und die Namen-Jesu-Kirche, beide in Bonn. Die Beisetzung ist jeweils nur als Urne möglich.

Die Urne zu Hause

In Deutschland gilt bundesweit der Friedhofszwang. Neben den klassischen Friedhöfen zählen hierzu auch die Begräbniswälder und Gebiete der Nord- und Ostsee sowie Mausoleen oder Grabeskirchen. Eine Ausnahme spielt hier das Bundesland Bremen, welches die Verstreuung der Asche im heimischen Garten erlaubt. Ein Verbleib der Urne in den eigenen vier Wänden ist dagegen nicht vorgesehen.

Oftmals wird hier der Weg über die Niederlande oder Belgien als gangbar beschrieben. In diesen Ländern werden die Urnen auf Wunsch den Angehörigen ausgehändigt. Hierbei ergibt sich jedoch das Problem, dass die Urne, sobald sie wieder in Deutschland ist, auch wieder den hiesigen Gesetzen unterliegt. Sobald die Ordnungsbehörden erfahren, dass hier eine Urne aufbewahrt wird, wird diese zwangsweise beigesetzt. Außerdem drohen zum Teil hohe Bußgelder.

Dennoch gibt es, teils aus emotionalen Gründen, manchmal den Wunsch, die Urne zu Hause zu haben, um in Ruhe Abschied nehmen zu können oder sich darüber klar zu werden, wie eine entsprechende Beisetzung erfolgen soll. Dafür stehen den Angehörigen in NRW nur 6 Wochen zur Verfügung. Dies ist manchmal einfach zu kurz. Während dieser Zeit befindet sich die Urne auch entweder beim Bestatter oder der Kommune. Ein inniger und innerer Kontakt ist so nicht möglich.

Der einzig derzeit noch legale Weg für eine Abschiednahme in den eigenen vier Wänden führt über die Schweiz. Hierzu wird in der Schweiz ein Grabplatz erworben. Für diesen erhalten die Angehörigen alle notwendigen Dokumente. Damit unterliegt die Urne den schweizer Gesetzen. Diese lassen die Abschiednahme an der Urne zu Hause zu. Eine Zeitbegrenzung gibt es hierbei nicht. Wo die Urne später einmal beigesetzt werden soll, ist für die Schweiz unerheblich. Da ein Grabplatz nachgewiesen werden kann, kann die Urne von den deutschen Behörden auch nicht zwangsweise beigesetzt werden. Da gegen den Friedhofszwang nicht verstoßen wurde, drohen auch keine Bußgelder.

Dies entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung, die Urne letztendlich beizusetzen. Ein dauerhafter Verbleib zu Hause ist nicht statthaft.

Aus psychologischer Sicht ist es auch nicht ratsam, eine Urne dauerhaft zu Hause zu haben. Der fortwährende Kontakt und das immer wieder in Erinnerung rufen des Verlustes hemmen die Trauerbewältigung. Dies kann tiefgreifende emotionale Störungen, welche oftmals behandlungsbedürftig sind, zur Folge haben.

Zur Zeit gibt es noch keine rechtliche Entscheidung zum Umweg über die Schweiz. Dies kann sich jedoch jederzeit ändern.

Die anonyme Bestattung

Bei einer anonymen Bestattung handelt es sich um eine Art der Beisetzung, bei der keine Namensnennung am Grab oder Gräberfeld erfolgt.

Grundsätzlich ist eine anonyme Bestattung sowohl als Erd- als auch als Urnenbestattung möglich. Allerdings bieten nicht alle Kommunen auf allen Friedhöfen die entsprechenden Möglichkeiten. Ebenso ist es nicht einheitlich geregelt, ob Angehörige an der Beisetzung teilnehmen können. Manche Kommunen untersagen dies.

Häufig wird der Wunsch nach einer anonymen Bestattung damit begründet, dass sich niemand um die Pflege des Grabes kümmern könne. Dies sollte aber kein ausreichender Grund sein. Vielmehr sollte in diesem Fall nach einer anderen Möglichkeit gesucht werden. Es entspricht nicht unserer Kultur, jemanden namenlos zu bestatten.

Die anonyme Bestattung sollte daher wohl überlegt sein. In diese Überlegungen ist auch die Situation für die zurück bleibenden Angehörigen einzubeziehen. Oftmals werden die Folgen einer solchen Bestattung erst mit einigem Abstand bewusst. Keinen Platz zu haben, wo man hingehen und gedenken kann, wird dann als sehr belastend empfunden. Eine Korrektur dieser Entscheidung ist in der Regel nicht mehr möglich. Aus diesem Grund gibt es Kommunen, die eine handschriftlich verfasste Willenserklärung des Verstorbenen verlangen.

Sonderformen

Auch vor der Bestattung macht der Wunsch der Individualisierung nicht halt. So gibt es eine Reihe von Formen, die allesamt in Deutschland unzulässig und somit nur über das Ausland zu realisieren sind. An dieser Stelle geben wir nur einen kleinen Überblick und gehen nicht ins Detail. Wenn weitere Informationen gewünscht werden, sprechen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Edelstein: Hierbei wird ein Teil der Asche für den Umwandlungsprozeß verwendet. Je nach Art des Steins kann dies mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die restliche Asche wird konventionell beigesetzt. Hierzu finden Sie ebenfalls weitere Informationen auf der Internetseite www.algordanza.com/de/ oder unter www.mevisto.eu.

Weltraumbestattung: Hier wird je nach Wunsch ein Teil oder die gesamte Asche dem Weltraum oder den obersten Atmosphärenschichten übergeben, wo die Asche danach verglüht.

Eisbestattung: Hierbei wird die Urne in einem Eisberg beigesetzt.

Darüber hinaus gibt es weitere Sonderformen. Es würde jedoch den Rahmen sprengen, hier auf alle Möglichkeiten einzugehen.

Was man tief in seinem Herzen besitzt,
kann man nicht durch den Tod verlieren.

Johann Wolfgang von Goethe

 

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