Informationen

Inflation

Die Inflation (Stand 20.7.2022 aktuell 7,9% / Quelle: www.inflationsrate.com) stellt alle im Moment vor eine Herausforderung. Auch die Bestattungshäuser müssen sich der aktuellen Situation fügen.

Welche Auswirkungen hat die Inflation mitunter für die Bearbeitung von Sterbefällen?

Bestatter sind auch von Produktionen, Lieferanten (Lieferwege) und externen Firmen abhängig. Z.B. Muss ein Sarg produziert werden. Dafür bedarf es natürlich Material (Holz, Farbe, Material für den Sargausschlag, Beschläge). Wenn diese nicht lieferbar sind, da die Herstellung auf Grund fehlender Rohstoffe nicht möglich ist, entsteht hier ein Problem. Oftmals gibt es Alternativen, jedoch ist hier auch die Frage nach dem Preis. Nicht nur die Herstellung, sondern auch die Lieferwege sind ein entscheidender Faktor, welche in die Preisgestaltung mit einfließen. 
Auf Grund der Inflation steigen die Rohstoffpreise, die Herstellungspreise und somit die Verkaufspreise. Auch müssen Firmen in Form der Abgaben (Steuern, Energiekosten, Versicherungen, Spritkosten für die Überführungen, … ) mit hohen Preisentwicklungen rechnen.

Am Ende erhöhen sich natürlich auch die Bestattungskosten.

Denn: Die Bestatter sind auch nur ein Zahnrädchen im Getriebe.

 

Unsere Lösung für Sie

Natürlich ist uns bewusst, dass die Preissteigerung unsere Kunden auch vor finanzielle Schwiergikeiten stellen kann. Gerne können wir Ihnen aber hier die Angst nehmen.

Bei uns haben sie die Möglichkeit für eine Ratenzahlung zwischen 3 und 36 Monaten.
Unser Zahlungsziel beträgt generell 21 Werktage, statt 10-14 Tage.
Sprechen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

Direktüberführung nach Russland / Human Remains

 Überführungen (Human Remains) nach Russland oder in die Ukraine nur über Umwege möglich – keine Direktüberführung

Auf Grund der aktuellen Lage in Russland und der Ukraine, werden  Überführungen von Verstorbenen in diese Länder nur noch über Umwege z.B. Über Estland / Talinn vorgenommen.

Wir bitten um Verständnis.

BGH Urteil - Erben und Facebook

Im August 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Todesfall soziale Netzwerke den Erben Zugriff auf den Account der / des Verstorbenen gewähren müssen.

Mit dem Urteil hat der BGH Facebook & Co verpflichtet, den Eltern einer jungen Verstorbenen den vollständigen Zugang zu ihrem Facebook-Konto zu gewähren.

Die Erben müssen sich also im Konto der / des Verstorbenen so verhalten können, wie die Person, welche(r) das Konto gehörte.

BGH-Urteil vom 27.8.2020 Az. III ZB 30/20

Vorsorge – einen Schritt voraus denken und aktiv handeln

In Frieden ruhen – mit einer Bestattungsvorsorge mehr als eine Floskel, insbesondere wenn sie finanziell abgesichert ist, erleichtert es den Angehörigen, die Trauer anzunehmen und garantiert, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden.

Hier finden Sie uns

 

Sankt Augustin

Bonner Straße 77a - 79

(Parkplatz und Haupteingang
von "
Am Lindenhof" aus)

Telefon

02241 - 27526

Im Notfall und dringenden Fällen erreichen Sie uns telefonisch 24 Stunden täglich.

Wir sind immer persönlich für Sie da.

Bürozeiten

Montag - Freitag 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sonn- und Feiertag geschlossen

Außerhalb der Bürozeiten nach Terminvereinbarung

Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei und behindertengerecht.

tierliebes Unternehmen

tierische Unterstützung nach Vereinbarung möglich.

(Unser tierische Kollege befindet sich aktuell noch in der Ausbildung)