Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2021

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle von der Beerdigungsinstitut Kröger GmbH angebotenen Leistungen im vollen Umfang.

Die Bestattungen Kröger GmbH, Bonner Straße 77a-79, 53757 Sankt Augustin, Amtsgericht Siegburg, HRB 1406 wird durch die Inhaberin und Geschäftsführerin Frau Madlen Bruder rechtlich vertreten.

Die Beerdigungsinstitut Kröger GmbH wird offen als Bestattungen Kröger GmbH rechtsgültig geführt.

Es gelten grundsätzlich, die bei Vertragsabschluss aktuellen AGB.

Eine Inanspruchnahme der Leistungen, welche von der Beerdigungsinstitut Kröger GmbH angeboten werden, bedeutet, dass der Auftraggeber den AGB zustimmt.

1. Bestattungsvertrag 

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Firma Bestattungen Kröger GmbH (nachstehend der Bestatter genannt) und dem Verbraucher (nachstehend Auftraggeber genannt) nach Eintritt eines Sterbefalles Anwendung. 

1.2 Vertragsschluss 

Der Bestattungsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Bestattungsauftrages durch den Auftraggeber und dem Bestatter zustande. 

Der Bestatter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber unterzeichneten Formulare und Vertragsinhalte als Duplikat zur Verfügung zu stellen. (Nach Absprache via PDF als E-Mail, via Post, via Fax oder via Kopie in persönlicher Übergabe)

Der Auftraggeber erhält nach Unterzeichnung des Bestattungsauftrages diesen als Duplikat.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Unterlagen zur Bearbeitung des Bestattungsauftrages zeitnah zur Verfügung zu stellen.

1.3 Vollmacht 

Mit dem Abschluss des Bestattungsvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Bestatter Vollmachten zur Regelung der für die Bestattung erforderlichen Geschäftsbesorgungen im Verhältnis zu Behörden, Sozialversicherungsträgern, Lebensversicherungen, Einrichtungen der Bestattungsvorsorge des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (z. B. Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, Sterbekassen usw.) und sonstigen Dritten (z. B. Kirchengemeinde, Organist, Trauerredner, Florist, Zeitungsverlag für den Druck der Traueranzeige usw.) zu erteilen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so fallen diese Geschäftsbesorgungen dem Auftraggeber allein zur Last. 

1.4 Vorrang der Individualabrede 

Dem Auftraggeber (unabhängig der Funktion) und dem Bestatter bleibt vorbehalten, Individualabreden abzuschließen. Individualabreden haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich festgehalten und durch die Unterschrift des Auftraggebers Gültigkeit erhalten.

1.5 Erfüllungsgehilfen 

Der Bestatter ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung der vereinbarten Bestattungsleistung zu beauftragen. 

2. Widerrufsrecht 

2.1 Widerrufsbelehrung 

Wird der Bestattungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters oder als Fernabsatzvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen, so gilt Folgendes: 

– Widerrufsbelehrung –

– Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Firma Bestattungen Kröger GmbH (Anschrift des Geschäftssitzes, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung   (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster – Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

– Folgen des Widerrufs –

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Widerrufsbelehrung Ende –

3. Vergütung

3.1 Hauptleistungspflicht 

Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Bestatter zur Zahlung aller Bestattungskosten. Der Bestatter übernimmt nicht die Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages, es sei denn, dass der Auftraggeber und der Bestatter verbindliche Preisabsprachen getroffen haben. 

Hiervon ausgenommen sind Auslagen und Gebühren, die in der Regel erst nach Vollendung der Bestattungsleistung der Höhe nach feststehen und gemäß beiliegendem Beleg berechnet werden. 

3.2 Höhe der Vergütung 

Soweit der Bestatter und der Auftraggeber keine verbindlichen Preisabsprachen getroffen haben, gilt die übliche Vergütung für die Bestattungsleistung als vereinbart. Gleiches gilt sinngemäß für die nach Abschluss des Bestattungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bestatter verabredeten Leistungsänderungen und/oder Zusatzleistungen. 

3.3 Abschlagszahlung 

Dem Bestatter steht das Recht zu, Abschlagszahlungen für im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachte Teilleistungen (z. B. Abholung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Einsargung des Verstorbenen, hygienische Versorgung des Verstorbenen usw.) zu verlangen. Für die Fälligkeit und Verzinsung von Forderungen aus Abschlagsrechnungen gelten 3.4 und 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. 

Eine im Beratungsgespräch festgelegte Abschlagszahlung wird im Bestattungsvertrag entsprechend formuliert und durch die Unterschrift des Auftraggebers rechtskräftig.

3.4 Fälligkeit 

Soweit der Auftraggeber die Bestattungsleistung des Bestatters durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Handeln nicht abnimmt, wird die Vergütung fällig mit der Vollendung der Bestattungsleistung.

3.5 Verzinsung 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Schlussrechnung des Bestatters den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Mit dem Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Zahlungsanspruch mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3.6 Rechte des Auftraggebers 

Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Bestatter nicht bestritten wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem Bestattungsvertrag beruht.

3.7 Sicherungsabtretung 

Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten aus Geschäftsführung ohne Auftrag in Verbindung mit den Landesbestattungsgesetzen,        § 1968 BGB, § 1615 Abs. 2 BGB, § 1360 a Abs. 4 BGB, § 1361 Abs. 4 BGB und §§ 823, 844 BGB zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Bestattervertrag an den Bestatter ab, der die Abtretung hiermit annimmt. 

Die Wirksamkeit der Sicherungsabtretung ist auflösend bedingt durch die vollständige Erfüllung der Werklohnforderung des Bestatters gegen den Auftraggeber aus dem Bestattungsvertrag. 

Leistet der Auftraggeber Teilzahlungen, so tritt der Bestatter in Höhe der Teilzahlungen zur Vermeidung einer Übersicherung die Ansprüche aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß 3.7 Satz 1 an den Auftraggeber wieder ab, der die Rückabtretung hiermit annimmt. 

Der Bestatter ist berechtigt, die Sicherungsabtretung gegenüber den zur Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten nach 3.7 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen offenzulegen, sobald der Auftraggeber gemäß 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zahlungsverzug geraten ist. 

3.8 Sozialamt 

Der Auftraggeber tritt seine sekundären Sozialhilfeansprüche aus § 74 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger in Höhe der Eigenleistungen an den Bestatter zur Absicherung seiner Werklohnforderung aus dem Bestattungsvertrag ab, der die Abtretung hiermit annimmt. 

Die Wirksamkeit der Abtretung ist aufschiebend bedingt durch die im Wesentlichen vertragsgerechte vollständige Erbringung der Eigenleistungen des Bestatters. 

Im Übrigen gilt 3.7 letzter Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Verfahren nach § 74 SGB XII durch Vorlage aller ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu fördern und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Erklärungen und Anträge gegenüber dem Sozialamt abzugeben. 

Die Durchführung von Sozialamtsbestattungen wird als normaler Bestattungsauftrag berechnet. Das Sozialamt berechnet, wie viel dem Antragssteller gewährt wird. Mehrleistungen können ggf. in Form einer, durch einen Ratenplan gesicherten, Ratenzahlung abgezahlt werden.  Sollte die Berechnung des Sozialamtes hinsichtlich der Einbeziehung des Amtsgerichtes länger als 4 Wochen für die Bearbeitung des Bestattungskostenbeihilfeantrages benötigen, wird mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen, welche sofort nach Rechnungsstellung gemäß Zahlungsziel von 14 Tagen greift.

Der Auftraggeber erhält nach Erhalt einer Zahlung durch das Sozialamt eine Abrechnung, in der die ausgeglichenen Zahlungen bzw. der offenstehenden Restzahlungsbetrag ersichtlich ist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegebenenfalls. die Restzahlung in Form der vereinbarten Ratenzahlungsvereinbarung rechtzeitig zu begleichen.

Anderenfalls wird das Mahnverfahren eingeleitet.

3.9 Faktoring

Die Bestattungen Kröger GmbH tritt nach Rechnungsstellungen die Forderungen an ein Faktoringunternehmen (Verrechnungsstelle) ab, welche innerhalb von 2 Werktagen nach Rechnungsstellung die Forderung an die Bestattungen Kröger GmbH begleicht.

Das Faktoringunternehmen leitet die Rechnung an den Auftraggeber weiter mit der Bitte, die Forderung an das Faktoringunternehmen zu überweisen.

Die Begründung für die Zusammenarbeit mit einem Faktoringunternehmen liegt darin, dass die Bestattungen Kröger GmbH eine Gewährleistung der Begleichung der offenen Forderungen vornimmt.

Das Faktoringunternehmen übernimmt im Zahlungsverzug durch den Auftraggeber das Mahn- und Inkassowesen für die Bestattungen Kröger GmbH.

Auf die Zusammenarbeit mit dem Faktoringunternehmen wird im Bestattungsauftrag hingewiesen. Mit der Unterschrift des Auftraggebers stimmt er auch einer Bonitätsprüfung zu.

Eine Vermeidung der Abgabe an das Faktoringunternehmen kann nur mit einer vollständigen Voranzahlung stattgegeben werden.

4. Beendigung des Bestattungsvertrages

4.1 Kündigung 

Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Bestattungsvertrages ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestatters und des Auftraggebers, den Bestattungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

4.2 Vergütung 

Wird der Bestattungsvertrag durch eine Kündigung des Bestatters aus wichtigem Grund, der von dem Auftraggeber zu vertreten ist, gekündigt, so hat der Auftraggeber dem Bestatter die vereinbarte Vergütung für die bereits im Wesentlichen vertragsgerecht erbrachten Teilleistungen zu zahlen. 

4.3 Entgangener Gewinn 

In Bezug auf die noch nicht erbrachten Eigenleistungen steht dem Bestatter gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Zahlung eines pauschalisierten entgangenen Gewinnes in Höhe von 20 % der Auftragssumme der noch nicht erbrachten Eigenleistungen netto zuzüglich Mehrwertsteuer zu. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, dass ein entgangener Gewinn überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen ist. 

Gesetzlich ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Gewinn zu erwirtschaften.

5. Gewährleistung 

5.1 Offensichtliche Mängel 

Mängelansprüche des Auftraggebers für offensichtliche Mängel sind ausgeschlossen, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit Vollendung der Bestattungsleistung dem Bestatter schriftlich anzeigt.

5.2 Gewährleistungsfrist 

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, es sei denn, dass der Bestatter Mängel arglistig verschwiegen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Mängelansprüche entstanden und der Auftraggeber von den die Mängelansprüche begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

5.3 Haftung 

Ist der Bestatter zum Schadensersatz verpflichtet, tritt die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper, Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftungsbeschränkung nach 5.3 Satz 1 gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Bestatters verursacht und verschuldet wurden. 

Die Bestattungen Kröger GmbH übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände.

Mitfahrten in Bestattungsfahrzeugen, oder sonstige Beförderung des Auftraggebers oder Dritter ist nicht zulässig.

6. Dokumentation

Die Beerdigungsinstitut Kröger GmbH behält sich vor, alle Arbeitsabläufe zu dokumentieren und zu Nachweiszwecken gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu archivieren. 

Die Dokumentation umfasst auch die Einreichung von Sargbeigaben oder persönlichen Utensilien, welche für den Arbeitsablauf notwendig bzw. gewünscht sind.

Die Dokumentation erfolgt schriftlich gemäß Protokoll und fotografisch (Versorgung).

7. Verbraucherschlichtung 

Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.

8. Schlussbestimmungen 

9.1 Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. 

9.2 Erfüllungsort 

Der Erfüllungsort für die Leistungen der Vertragsparteien ist am Geschäftssitz des Bestatters, 

Bestattungen Kröger GmbH, Bonner Straße 77a-79, 53757 Sankt Augustin.

9.3 Rechtswahl 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 

Der Inhalt wurde empfohlen vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB)
Stand:06.05.2018

10. Verband

Die Bestattungen Kröger GmbH ist Mitgliedsbestatter des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V., sowie Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Bestatterverband und Bestatterinnung)