Siegburg

Siegburg verfügt über zwei Haupt und zwei Stadtteilfriedhöfe.

Das grundsätzliche Angebot umfasst neben den klassischen Erd- und Urnengräbern auch jeweils eine pflegefreie Variante, die Möglichkeit der anonymen Bestattung sowie Kindergräber nebst Sternenkinderfeld.

Zudem gibt es ein Aschestreufeld und einen muslimischen Teil (die Bestattung ohne Sarg ist auf Antrag möglich) und einen Urnenhain.

Des Weiteren ist ein Begräbnisgarten vorhanden.

Welche Bestattungsform auf welchem Friedhof angeboten wird, entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen.

Die Bestattung soll bezirksbezogen erfolgen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Näheres regelt die Friedhofssatzung.
Sollen ortsfremde Personen  in Siegburg bestattet werden, so ist dies nur auf Antrag möglich. Hier entscheidet die Friedhofsverwaltung.

Die Ruhezeiten für Särge beträgt 25 Jahre bzw. 20 Jahre (Waldfriedhof) und für Urnen 12 Jahre.

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