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Luftbestattung (Videoclip)

Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die Beerdigungsform Luftbestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte / Bestattungspflichtige vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere / weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner. Freunde und Bekannte können die Bestattung nur regeln wenn der Verstorbene vorab eine Vollmacht erteilt hat. In der Regel müssen dann auch die Beerdigungskosten getragen werden.

Luftbestattung

Unter Luftbestattung versteht man das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Zeremonie verstreut. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen. Die Beisetzung / Bestattung aus einem Ballon ist in Deutschland nicht erlaubt. Da die Bestattungsform “Luftbestattung” in Frankreich und auch in der Schweiz verbreitet ist, wird sie von uns über dortigen Territorien (Luftbestattungsunternehmen) ausgeführt. Auch in Tschechien ist die Einäscherung in Böhmen mit anschließender Übergabe der Asche an den Wind möglich, sie fällt dabei auf genehmigte Wiesengebiete.