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Vorsorge für die eigene Beerdigung mit einem Bestattungsvorsorge-Vertrag
Absicherung durch Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung
Die Beerdigung bereits zu Lebzeiten regeln.
Der eigene Tod ist für viele Menschen ein Tabuthema. Doch bevor die eigenen Kräfte im Alter oder durch Krankheit nachlassen, ist es sinnvoll, seine Bestattung zu Lebzeiten zu
regeln. Jeder sollte sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie die eigene Beerdigung gestaltet und finanziell abgesichert werden soll.
Ein Testament ist für persönliche Bestattungsvorgaben im Sterbefall
ungeeignet, da es in der Regel erst nach der Beerdigung geöffnet wird. Wir bieten deshalb so genannte Bestattungsvorsorgeverträge an. Darin werden
die persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung geregelt und finanziell fixiert. Diese Verfügung für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung) ist nur sinnvoll, wenn diese auch finanziell abgesichert ist.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag? (Muster zum download)
In einem solchen Vertrag werden alle Einzelheiten vom Ablauf über Umfang bis hin zu den persönlichen
Wünschen für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung) festgehalten. Damit nehmen wir den Angehörigen diese Bürde ab und sorgen dafür, dass sie den Leistungsumfang der gewählten Bestattungsform im Todesfall
erfahren und befolgen können.
Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und Ähnliches werden vertraglich
genau festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit ergeben, werden dem Kunden mitgeteilt und sachlich begründet. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu einem
unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, müssen diese nicht im Voraus bezahlt werden.
Vorabzahlungen auf Treuhandkonto:
Sicherer ist, den veranschlagten Betrag für die eigene Bestattung aus dem restlichen Vermögen herauszulösen
und auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen. Auch die Kosten für die Grabpflege, die in einem treuhänderischen
Grabpflegevertrag geregelt werden kann, kann auf das Treuhandkonto eingezahlt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link.
Vorteil: Das Kapital wird verzinst und sicher vor den Erben angelegt. Im Todesfall erhält der Bestatter dann die
zweckgebundene Summe, um die Bestattung vereinbarungsgemäß durchzuführen.
Abschluss einer Sterbegeldversicherung:
Wer das Geld nicht hat um es auf einem Treuhandkonto anzulegen, kann eine kostengünstige
Sterbegeldversicherung abschliessen. Dies ist bei uns ab dem 14. und bis zum 80. Lebensjahr ohne jegliche Gesundheitsfragen möglich. Auch hierüber können Sie sich unter folgendem Link informieren.
Vertragliche Besonderheiten:
An einen Vertrag, der zu Lebzeiten geschlossen wurde, sind die Erben im Prinzip zwar gebunden. Trotzdem
können Angehörige die Wünsche des Verstorbenen übergehen und die Bestattung eventuell auch mit Hilfe eines anderen Unternehmens anders gestalten.
Um dies zu verhindern, muss dem Bestatter bei Vertragsabschluss eine Vollmacht erteilt werden. Diese gilt auch
nach dem Tod des Kunden und gewährleistet, dass das Begräbnis nach dessen Wünschen durchgeführt wird. Um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche von den Angehörigen im Todesfall respektiert werden, sollte eine
Vertrauensperson mit der Umsetzung der Vorgaben betraut werden.
Finanzielle Risiken:
Falls das Vermögen im Todesfall für die Bestattung nicht reicht, können Erben die Vertragsbedingungen ändern
und eine kostengünstigere Variante wählen. Wer bereits Geld auf ein Treuhandkonto für diesen Zweck festgelegt hat, muss im Not- bzw. Pflegefall den Sterbevorsorgevertrag / Vorsorgeverträge nicht kündigen und
das gesparte Guthaben zum Begleichen von Pflegekosten verbrauchen. Solange der Vorsorgebetrag angemessen ist, kann das Sozialamt auf diesen Betrag nicht zurückgreifen. Die Angemessenheit richtet sich
nach den Lebensumständen. Sie dürfte in der Regel zwischen 3.000 und 5.000 Euro liegen. Kommen dem noch Grabkosten hinzu, erhöht sich der Betrag dementsprechend.
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